Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 bis 5?
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (347 € bis 990 €) oder Pflegesachleistung (796 € bis 2.299 €) im Monat, dazu Tagespflege und Verhinderungspflege. Den Entlastungsbetrag von 131 €, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten erhalten alle Pflegegrade.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat (§ 37) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung pro Monat (§ 36) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege pro Monat (§ 41) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr (§ 42a) | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch pro Monat | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung je Maßnahme | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
| Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3) | halbjährlich möglich | halbjährlich | halbjährlich | halbjährlich, vierteljährlich möglich | halbjährlich, vierteljährlich möglich |
Die Beratungseinsätze sind für Pflegegeldbezieher Pflicht, bei Pflegegrad 1 freiwillig. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei der Tages- und Nachtpflege handelt es sich um einen eigenen Leistungsanspruch, der neben Pflegegeld oder Sachleistung besteht.
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Der Medizinische Dienst vergibt 0 bis 100 Punkte: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (§ 15 SGB XI).
| Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis unter 27 | gering |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer |
| 4 | 70 bis unter 90 | schwerst |
| 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Die Punkte ergeben sich aus sechs gewichteten Modulen. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %. Wie die Begutachtung abläuft, lesen Sie unter MD-Begutachtung vorbereiten. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.
Was bekommt man bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Dazu kommen Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat, bis zu 4.180 € für Umbauten und ein halbjährlicher Beratungsbesuch.
- Entlastungsbetrag 131 € im Monat: bei Pflegegrad 1 ausnahmsweise auch für Körperpflege durch einen Pflegedienst nutzbar, etwa für Hilfe beim Duschen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € im Monat, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche
- Pflegeberatung und Beratungsbesuch: halbjährlich zu Hause möglich
- Pflegekurse: kostenlos für Angehörige
- Wohngruppenzuschlag: 224 € im Monat in ambulant betreuten Wohngruppen unter bestimmten Voraussetzungen
- Bei Pflege im Heim: Zuschuss von 131 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Wie Sie die 131 € am besten einsetzen, steht im Beitrag Entlastungsbetrag 131 Euro.
Pflegegrad 1 ist trotzdem wertvoll. Er öffnet die Tür zur Pflegeberatung und zu ersten Hilfen im Alltag. Nimmt der Hilfebedarf zu, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Die erneute Begutachtung kann dann ab 14 Jahren auch per Telefon oder Video stattfinden. Halten Sie Veränderungen im Alltag deshalb frühzeitig schriftlich fest.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2 und 3?
Bei Pflegegrad 2 gibt es 347 € Pflegegeld oder 796 € Sachleistung im Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 599 € oder 1.497 €. Beide können Sie als Kombinationsleistung mischen.
Oft passt die Kombination: Ein Pflegedienst übernimmt einzelne Einsätze, den Rest leisten Angehörige. Nutzen Sie zum Beispiel bei Pflegegrad 3 40 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 60 % des Pflegegelds, also 359,40 €. Das ausführliche Rechenbeispiel finden Sie unter Pflegesachleistung oder Pflegegeld.
Zusätzlich stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 Tages- und Nachtpflege (721 € bzw. 1.357 € im Monat) und der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung können Sie außerdem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Wichtig: Die Sachleistung ist kein Geld auf Ihrem Konto. Sie steht als Budget für den Pflegedienst zur Verfügung. Nicht genutzte Sachleistung verfällt am Monatsende, wird aber über die Kombinationsleistung anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4 und 5?
Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse 800 € Pflegegeld oder 1.859 € Sachleistung im Monat, bei Pflegegrad 5 sind es 990 € oder 2.299 €. Pflegegeldbezieher rufen halbjährlich einen Beratungseinsatz ab und können ihn auf Wunsch vierteljährlich nutzen.
Bei diesen Pflegegraden ist der Hilfebedarf hoch, oft rund um die Uhr. Viele Familien kombinieren deshalb mehrere Bausteine: einen Pflegedienst für Körperpflege und Behandlungspflege, Tagespflege an einzelnen Tagen (1.685 € bzw. 2.085 € im Monat) und Verhinderungspflege für Auszeiten der Angehörigen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 lohnt sich ein genauer Blick auf die Wohnung. Ein Pflegebett, ein Lifter oder ein Umbau des Badezimmers können die tägliche Pflege deutlich erleichtern. Für Umbauten gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme, technische Hilfsmittel beantragen Sie bei der Kasse.
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, etwa Wundversorgung oder Injektionen, zahlt zusätzlich die Krankenkasse nach § 37 SGB V. Sie mindert die Pflegesachleistung nicht. Mehr dazu unter Behandlungspflege.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ab Pflegegrad 2 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, den Sie flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen können (§ 42a SGB XI).
- Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr nötig.
- Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich.
- Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weitergezahlt.
- Die Verhinderungspflege kann ein Pflegedienst zu Hause übernehmen – stundenweise oder tageweise.
Wie Sie die Verhinderungspflege beantragen, lesen Sie im Beitrag Verhinderungspflege beantragen.
Wie bekommt man einen höheren Pflegegrad?
Hat sich der Hilfebedarf verschlechtert, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Der Medizinische Dienst begutachtet dann erneut, bei Höherstufungen ab 14 Jahren auch per Telefon oder Video möglich.
- Veränderungen im Alltag einige Tage lang in einem Pflegetagebuch festhalten.
- Formlos einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen.
- Aktuelle Arztberichte und Krankenhausberichte sammeln.
- Den Termin mit dem Medizinischen Dienst gemeinsam mit einer Angehörigen wahrnehmen.
- Den Bescheid prüfen und bei Bedarf innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Auch für die Höherstufung gilt: Die höheren Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Warten Sie deshalb nicht zu lange. Den Ablauf für Hamburg erklärt der Beitrag Pflegegrad beantragen in Hamburg.
Welche Leistungen gelten für alle Pflegegrade gleich?
Für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleich sind der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat und Zuschüsse von bis zu 4.180 € je Maßnahme für Umbauten in der Wohnung.
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € im Monat; nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendbar.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € im Monat, zum Beispiel Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen.
- Technische Pflegehilfsmittel: zum Beispiel ein Pflegebett; Erwachsene zahlen in der Regel 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis 16.720 €.
- Pflegeberatung: kostenlose Beratung durch die Pflegekasse; Pflegekurse für Angehörige.
Diese Leistungen werden oft vergessen, weil sie neben Pflegegeld und Sachleistung laufen. Fragen Sie bei der Beratung gezielt danach. Hilfe bekommen Sie bei unserer Pflegeberatung.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 gibt es 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Pflegesachleistung im Monat, dazu den Entlastungsbetrag von 131 €.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Geld?
Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Sie erhalten aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat als Erstattung für anerkannte Angebote, dazu Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten.
Wann werden die Pflegeleistungen wieder erhöht?
Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Die nächste gesetzliche Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 3?
Ab 47,5 von 100 Punkten. Bis unter 70 Punkte bleibt es bei Pflegegrad 3, ab 70 Punkten gibt es Pflegegrad 4.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
Kann man Tagespflege und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Die Tages- und Nachtpflege ist ein eigener Anspruch ab Pflegegrad 2 und besteht neben Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Weiterlesen
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Alle Beträge: Stand 2026.