Ambulante Pflege in Hamburg-Bergedorf

TwinsCare unterstützt Sie zu Hause bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Kosten übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse über die Pflegesachleistung.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse
ab Pflegegrad 2
Pflegesachleistung pro Monat (PG 5)
bis 2.299 €
Pflegevertrag ohne Frist kündbar
jederzeit
Pflegekraft in grüner Kleidung beugt sich zu einer älteren Person im Sessel

Was gehört zur ambulanten Pflege?

Zur ambulanten Pflege gehören vor allem Körperpflege, Hilfe beim Essen und Trinken, Unterstützung bei der Mobilität und vorbeugende Maßnahmen. Fachleute nennen das Grundpflege; die Grundlage ist das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Ein Pflegedienst kommt dafür zu festen Zeiten zu Ihnen nach Hause. Sie behalten Ihren Alltag, Ihre Wohnung und Ihre Gewohnheiten. Angehörige werden entlastet, ohne die Pflege ganz abzugeben.

Ziel der Pflege ist, dass Sie so selbstständig wie möglich bleiben. Wir übernehmen deshalb nicht alles, sondern unterstützen dort, wo es nötig ist. Was Sie selbst schaffen, machen Sie weiter selbst.

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahn- und Mundpflege, Rasieren, Haarpflege, Hilfe beim Toilettengang
  • Ernährung: mundgerechtes Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen und Trinken, Achten auf ausreichend Flüssigkeit
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen in der Wohnung, Umlagern im Bett
  • Prophylaxen: Vorbeugung gegen Druckgeschwüre (Dekubitus), Stürze, Lungenentzündung und Gelenkversteifung

Medizinische Aufgaben wie Insulin spritzen oder Wunden versorgen zählen nicht zur Grundpflege. Sie gehören zur Behandlungspflege, die die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung bezahlt.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst?

Die Pflegekasse zahlt für einen Pflegedienst seit 2025 monatlich 796 € bei Pflegegrad 2 bis 2.299 € bei Pflegegrad 5. Diese Leistung heißt Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI).

Monatliche Höchstbeträge der Pflegeversicherung, Stand 2026 (unverändert seit 01.01.2025)
PflegegradPflegesachleistung § 36Pflegegeld § 37Entlastungsbetrag § 45b
Pflegegrad 1––131 €
Pflegegrad 2796 €347 €131 €
Pflegegrad 31.497 €599 €131 €
Pflegegrad 41.859 €800 €131 €
Pflegegrad 52.299 €990 €131 €

Das Geld wird nicht an Sie ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Kosten über dem Höchstbetrag zahlen Sie selbst, deshalb ist ein genauer Kostenvoranschlag wichtig.

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Hier können Sie die 131 € Entlastungsbetrag auch für Hilfe bei der Körperpflege einsetzen. Mehr Beispiele finden Sie im Ratgeber Was kostet ein Pflegedienst?.

Was ist die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung?

Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistung für den Pflegedienst und erhalten für den Rest anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung.

Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 60 % der Sachleistung ab, also 898,20 €. Dann erhalten Sie zusätzlich 40 % des Pflegegelds, das sind 239,60 €. Dieses Geld steht Ihnen frei zur Verfügung, etwa für die Hilfe von Angehörigen.

An die gewählte Aufteilung sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden. Die genaue Abrechnung erfolgt monatlich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. Ob sich die Kombination für Sie lohnt, erklärt der Ratgeber Pflegesachleistung oder Pflegegeld.

Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege durch einen Pflegedienst?

Anspruch auf Pflegesachleistung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) fest.

Der Pflegegrad richtet sich nach Punkten: Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten. Den Bescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag.

Sie haben noch keinen Pflegegrad? Dann lohnt sich der Antrag meist früh. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner. Wie der Antrag in Hamburg funktioniert, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen in Hamburg. Bei Fragen hilft unsere Pflegeberatung.

Kann ich den Pflegedienst wechseln oder kündigen?

Ja, als pflegebedürftige Person können Sie den Pflegevertrag mit einem ambulanten Dienst jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Sie sind also nicht langfristig gebunden.

Vor dem ersten Einsatz erhalten Sie von TwinsCare einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Darin stehen alle vereinbarten Leistungen und Ihr möglicher Eigenanteil. So können Sie in Ruhe vergleichen.

Worauf Sie bei der Wahl eines Pflegedienstes achten sollten, fasst die Checkliste zur Pflegedienst-Suche zusammen.

Wie oft kommt der Pflegedienst zu mir nach Hause?

Wie oft der Pflegedienst kommt, richtet sich nach Ihrem Bedarf und Ihrem Budget. Das kann ein Besuch pro Woche zum Duschen sein oder mehrere Einsätze täglich.

Typisch ist zum Beispiel ein Einsatz am Morgen für Waschen und Anziehen. Manche Menschen brauchen zusätzlich Hilfe am Abend beim Zubettgehen. Andere kommen gut allein zurecht und wünschen nur Unterstützung beim wöchentlichen Duschen.

Gemeinsam legen wir fest, welche Leistungen zu welchen Zeiten erbracht werden. Diese Absprache steht im Pflegeplan. Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir den Plan an, zum Beispiel nach einem Sturz oder einer Erkrankung.

Pflegende Angehörige bleiben dabei ein wichtiger Teil der Versorgung. Viele Familien teilen sich die Aufgaben: Der Pflegedienst übernimmt die körperlich anstrengenden Tätigkeiten, die Familie den Alltag. Wenn Angehörige selbst eine Pause brauchen, hilft die Verhinderungspflege.

So läuft es bei TwinsCare ab

Der Weg zur ambulanten Pflege bei TwinsCare hat vier Schritte, vom ersten Kontakt bis zum ersten Einsatz.

  1. Anruf oder Formular: Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular und schildern kurz Ihre Situation.
  2. Kostenlose Erstberatung zu Hause: Wir besuchen Sie, besprechen den Hilfebedarf und klären offene Fragen zu Pflegegrad und Leistungen.
  3. Kostenvoranschlag und Pflegeplan: Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag und einen Pflegeplan mit Zeiten und Leistungen.
  4. Start der Pflege: Ein kleines, festes Team übernimmt die Einsätze. Ihre feste Ansprechpartnerin bleibt für Rückfragen erreichbar.

Wir helfen auch bei Anträgen an die Pflegekasse und rechnen direkt mit ihr ab. Ändert sich später Ihr Pflegegrad, passen wir Pflegeplan und Kostenvoranschlag entsprechend an.

In welchen Orten bietet TwinsCare ambulante Pflege an?

TwinsCare bietet ambulante Pflege in neun Orten an: Bergedorf, Lohbrügge, Billstedt, Horn und Jenfeld in Hamburg sowie Oststeinbek, Glinde, Reinbek und Wentorf bei Hamburg.

Unser Büro liegt an der Bergedorfer Straße 85 in 21033 Hamburg-Bergedorf. Auf den Ortsseiten finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Stadtteil oder Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Was kostet ambulante Pflege, wenn ich Pflegegrad 2 habe?

Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 796 € im Monat für den Pflegedienst. Nur Kosten darüber zahlen Sie selbst. Den genauen Betrag sehen Sie vorab im schriftlichen Kostenvoranschlag.

Muss ich Pflegegeld und Pflegesachleistung getrennt beantragen?

Nein. Sie beantragen Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Pflegekasse und geben an, ob Sie Pflegegeld, Sachleistung oder eine Kombination wünschen. Wir helfen Ihnen gern beim Antrag.

Zählt Duschen zur Grundpflege?

Ja, Duschen und Baden gehören zur Körperpflege und damit zur Grundpflege nach SGB XI. Was ein Einsatz kostet, erklärt der Ratgeber Kosten für Duschen durch den Pflegedienst.

Kann ich ambulante Pflege und Behandlungspflege kombinieren?

Ja. Grundpflege zahlt die Pflegekasse, Behandlungspflege die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Beide Leistungen können beim selben Einsatz erbracht werden.

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

Das hängt von Ihrem Bedarf und unseren freien Kapazitäten ab. Nach der kostenlosen Erstberatung nennen wir Ihnen einen konkreten Starttermin.

Was passiert, wenn ich mit dem Pflegedienst nicht zufrieden bin?

Sprechen Sie zuerst mit Ihrer festen Ansprechpartnerin. Sie können den Pflegevertrag außerdem jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI).

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Quellen

Lassen Sie uns sprechen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Anträge erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.