Was ist das Entlassmanagement im Krankenhaus?
Das Entlassmanagement ist die Pflicht des Krankenhauses, die Versorgung nach der Entlassung vorzubereiten (§ 39 Abs. 1a SGB V). Dazu gehören zum Beispiel Verordnungen für Pflege, Medikamente und Hilfsmittel.
Meist kümmert sich der Sozialdienst oder ein Entlassteam des Krankenhauses darum. Sie müssen dem Entlassmanagement schriftlich oder elektronisch zustimmen. Auch Ihre Krankenkasse muss Sie dabei unterstützen.
Krankenhausärzte dürfen für die Zeit direkt nach der Entlassung bestimmte Leistungen verordnen. Häusliche Krankenpflege ist laut G-BA für bis zu sieben Tage möglich. Danach übernimmt die Hausarztpraxis.
Sie haben das Recht, den Pflegedienst selbst zu wählen. Nennen Sie dem Sozialdienst Ihren Wunsch möglichst früh. Dann kann das Krankenhaus die Verordnung und die Informationen rechtzeitig weitergeben.
Welche Pflege brauche ich nach dem Krankenhaus zu Hause?
Nach dem Krankenhaus brauchen viele Menschen eine Kombination aus Behandlungspflege und Grundpflege. Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse, Grundpflege ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse.
| Pflegeart | Beispiele | Wer zahlt | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Behandlungspflege | Wundversorgung, Medikamente, Injektionen, Kompressionsstrümpfe | Krankenkasse (§ 37 SGB V) | ärztliche Verordnung |
| Grundpflege | Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen, Mobilität | Pflegekasse (§ 36 SGB XI) | ab Pflegegrad 2 |
| Entlastung im Alltag | Haushaltshilfe, Betreuung | Pflegekasse (§ 45b SGB XI) | ab Pflegegrad 1, 131 € im Monat |
TwinsCare verbindet beides in einem Einsatz. Mehr zu den einzelnen Leistungen lesen Sie unter Behandlungspflege und ambulante Pflege.
Wer zahlt die Pflege nach dem Krankenhaus, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Ohne Pflegegrad zahlt die Krankenkasse die ärztlich verordnete Behandlungspflege. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt sie nach § 37 SGB V für eine begrenzte Zeit auch Grundpflege und Hilfe im Haushalt.
Das gilt vor allem nach einer schweren Erkrankung oder Operation, wenn noch kein Pflegegrad 2 vorliegt. Auch diese Leistung muss ärztlich verordnet werden.
Ist absehbar, dass dauerhaft Hilfe nötig ist, sollten Sie den Pflegegrad früh beantragen. Das geht schon während des Krankenhausaufenthalts. Unsere Pflegeberatung hilft beim Antrag.
Was sollten Angehörige vor der Entlassung klären?
Vor der Entlassung sollten Angehörige klären, welche Pflege und welche Hilfsmittel nötig sind und wer die Versorgung zu Hause übernimmt. Am besten sprechen Sie dafür einige Tage vorher mit dem Sozialdienst.
- Entlassdatum und Uhrzeit, Transport nach Hause
- Verordnung für häusliche Krankenpflege (Muster 12) und Medikamentenplan
- Medikamente für die ersten Tage, bis die Hausarztpraxis übernimmt
- Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl
- Entlassbrief für die Hausärztin oder den Hausarzt
- Pflegedienst, der ab dem ersten Tag kommt
- Antrag auf Pflegegrad, falls dauerhaft Hilfe nötig ist
Eine ausführliche Liste zum Abhaken finden Sie in der Checkliste zur Krankenhaus-Entlassung.
Fragen Sie im Krankenhaus ruhig mehrmals nach, wenn etwas unklar ist. Lassen Sie sich Medikamentenänderungen erklären und schriftlich geben. Klären Sie auch, wer Ansprechpartner für Rückfragen nach der Entlassung ist.
Wohnt die pflegebedürftige Person allein, ist die Planung besonders wichtig. Überlegen Sie, wer in den ersten Tagen nach dem Rechten sieht. Ein Pflegedienst kann feste Besuche übernehmen, Angehörige ergänzen sie.
Wann ist Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus die bessere Wahl?
Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn die Versorgung zu Hause direkt nach der Entlassung noch nicht möglich ist. Sie findet vorübergehend in einer stationären Einrichtung statt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, den sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen. Ohne Pflegegrad kann in bestimmten Fällen die Krankenkasse Kurzzeitpflege übernehmen.
Oft ist der Weg zweistufig: erst einige Wochen Kurzzeitpflege, danach Pflege zu Hause mit einem Pflegedienst. Wir beraten Sie gern, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Wie gelingen die ersten Tage zu Hause nach dem Krankenhaus?
Die ersten Tage gelingen am besten, wenn Pflege, Medikamente und Hilfsmittel schon am Entlasstag bereitstehen. Lücken entstehen oft am Wochenende oder wenn Verordnungen fehlen.
- Wohnung vorbereiten: Stolperfallen wie Teppichkanten entfernen, Wege zu Bad und Bett freiräumen
- Licht: Nachtlicht im Flur und neben dem Bett, damit nächtliche Wege sicher sind
- Vorräte: Getränke und einfache Mahlzeiten für die ersten Tage
- Telefonliste: Hausarztpraxis, Pflegedienst und Angehörige gut sichtbar notieren
- Termine: Den ersten Termin in der Hausarztpraxis zeitnah vereinbaren
Nach einem Krankenhausaufenthalt sind viele Menschen geschwächt. Das Sturzrisiko ist in dieser Zeit erhöht. Wir achten deshalb bei jedem Einsatz auf sichere Bewegungsabläufe und geben Angehörigen Hinweise. Auch ausreichendes Trinken und regelmäßiges Essen haben wir im Blick, denn beides hilft bei der Erholung.
Sind dauerhafte Umbauten nötig, etwa eine bodengleiche Dusche, kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme zuschießen. Wir besprechen das gern bei der Erstberatung.
So läuft es bei TwinsCare ab
Den Übergang vom Krankenhaus nach Hause organisieren wir in vier Schritten.
- Anruf oder Formular: Melden Sie sich möglichst vor der Entlassung, telefonisch oder über das Anfrageformular.
- Kostenlose Erstberatung zu Hause: Wir besprechen den Bedarf, die vorhandenen Verordnungen und Hilfsmittel. Bei Bedarf beraten wir Angehörige schon vor dem Entlasstag.
- Kostenvoranschlag und Pflegeplan: Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Darin sehen Sie, was Krankenkasse und Pflegekasse übernehmen.
- Start: Wir reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein und beginnen mit den Einsätzen, idealerweise ab dem ersten Tag zu Hause.
Je früher Sie sich melden, desto besser lässt sich der Übergang planen. Ideal ist ein Anruf, sobald das Entlassdatum feststeht. Dann können wir Einsatzzeiten, Verordnung und Hilfsmittel rechtzeitig abstimmen.
In den Wochen nach der Entlassung ändert sich der Bedarf oft. Manche Menschen erholen sich schnell und brauchen bald weniger Hilfe. Andere benötigen dauerhaft Unterstützung. Wir passen den Pflegeplan an und helfen bei Bedarf beim Antrag auf einen Pflegegrad.
In welchen Orten bietet TwinsCare Pflege nach dem Krankenhaus an?
TwinsCare bietet Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt in Bergedorf, Lohbrügge, Billstedt, Horn und Jenfeld sowie in Oststeinbek, Glinde, Reinbek und Wentorf bei Hamburg an.
- Pflege nach dem Krankenhaus in Bergedorf
- Pflege nach dem Krankenhaus in Lohbrügge
- Pflege nach dem Krankenhaus in Billstedt
- Pflege nach dem Krankenhaus in Horn
- Pflege nach dem Krankenhaus in Jenfeld
- Pflege nach dem Krankenhaus in Oststeinbek
- Pflege nach dem Krankenhaus in Glinde
- Pflege nach dem Krankenhaus in Reinbek
- Pflege nach dem Krankenhaus in Wentorf bei Hamburg
Häufige Fragen
Wer organisiert die Pflege nach dem Krankenhaus?
Das Krankenhaus plant die Anschlussversorgung im Rahmen des Entlassmanagements (§ 39 Abs. 1a SGB V). Den Pflegedienst können Sie selbst wählen und dem Sozialdienst nennen.
Wie lange gilt eine Verordnung vom Krankenhaus?
Krankenhausärzte können häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen. Danach stellt die Hausarztpraxis bei Bedarf eine Folgeverordnung aus.
Kann ich während des Krankenhausaufenthalts einen Pflegegrad beantragen?
Ja. Der Antrag kann schon im Krankenhaus gestellt werden, oft hilft der Sozialdienst dabei. In bestimmten Fällen wird die Begutachtung dann beschleunigt.
Was kostet Pflege nach dem Krankenhaus?
Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, Erwachsene leisten die gesetzliche Zuzahlung. Grundpflege übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse bis zum monatlichen Höchstbetrag. Ihren Anteil sehen Sie vorab im Kostenvoranschlag.
Was ist, wenn die Pflege zu Hause noch nicht klappt?
Dann kann Kurzzeitpflege in einer Einrichtung eine Übergangslösung sein. Ab Pflegegrad 2 wird sie aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € bezahlt.
Arbeitet TwinsCare mit bestimmten Krankenhäusern zusammen?
Sie können TwinsCare unabhängig vom Krankenhaus wählen. Nennen Sie uns dem Sozialdienst als gewünschten Pflegedienst, wir stimmen uns dann ab.