Pflegeberatung und Beratungseinsatz in Hamburg-Bergedorf

TwinsCare berät Sie zu Hause zu Pflegegrad, Leistungen und Begutachtung. Den Pflicht-Beratungseinsatz für Pflegegeldbeziehende führen wir ebenfalls durch, die Kosten trägt die Pflegekasse.

Pflicht-Beratung bei Pflegegeld (PG 2–5)
halbjährlich
Kosten für Sie – die Pflegekasse zahlt
0 €
übliche Frist bis zum Pflegegrad-Bescheid
25 Arbeitstage
Pflegekraft lächelt gemeinsam mit einer älteren Patientin im Zimmer

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein Pflichtbesuch einer Pflegefachkraft bei Menschen, die Pflegegeld beziehen. Er soll die Pflege zu Hause sichern und pflegende Angehörige praktisch unterstützen.

Fachleute nennen ihn auch „Beratungsbesuch“ oder kurz „37.3-Beratung“. Durchführen darf ihn unter anderem ein zugelassener Pflegedienst wie TwinsCare.

Beim Besuch schauen wir gemeinsam auf die Pflegesituation. Wir geben Tipps zu Hilfsmitteln, rückenschonendem Arbeiten und Entlastungsmöglichkeiten. Anschließend erhält die Pflegekasse einen Nachweis über den Besuch.

Viele pflegende Angehörige empfinden den Termin zunächst als Pflicht. In der Praxis ist er oft eine gute Gelegenheit, Fragen loszuwerden, die sich im Alltag angesammelt haben. Notieren Sie diese am besten vorab.

Neben dem Beratungseinsatz bietet TwinsCare eine allgemeine Pflegeberatung an. Wir erklären Leistungen der Pflegeversicherung, helfen bei Anträgen und zeigen, wie sich Pflege zu Hause organisieren lässt. Die Erstberatung bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.

Wie oft ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Wer Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5 bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein Besuch pro Vierteljahr möglich.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in der aktuell geltenden Fassung
SituationHäufigkeitPflicht oder freiwillig
Pflegegrad 1halbjährlichfreiwillig
Pflegegeld, Pflegegrad 2 und 3halbjährlichPflicht
Pflegegeld, Pflegegrad 4 und 5halbjährlich, auf Wunsch vierteljährlichhalbjährlich Pflicht
Pflegesachleistung durch Pflegediensthalbjährlichfreiwillig

Wird die Pflicht-Beratung nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Im Wiederholungsfall kann sie es ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Bis einschließlich 31.03.2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden.

Wer bezahlt die Pflegeberatung?

Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse, bei Privatversicherten das private Versicherungsunternehmen. Für Sie ist der Besuch kostenlos.

Auch unsere Erstberatung zu Hause ist kostenlos. Dabei klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie sich Pflege organisieren lässt.

Unabhängig davon haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse nach § 7a SGB XI. Auch die Pflegestützpunkte in Hamburg und Schleswig-Holstein beraten neutral und kostenfrei.

Der Unterschied: Die Pflegeberatung der Kasse ist umfassend und neutral. Der Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst ist praxisnah und findet in Ihrer Wohnung statt. Beides ergänzt sich gut. Sie können beide Angebote nutzen, ohne sich für eines entscheiden zu müssen.

Wie hilft TwinsCare beim Antrag auf einen Pflegegrad?

TwinsCare hilft beim Ausfüllen des Antrags, erklärt den Ablauf der Begutachtung und bereitet Sie auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MD) vor. Den Antrag selbst stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen, ein Anruf oder formloses Schreiben genügt zunächst
  2. Pflegetagebuch führen: Wobei wird Hilfe gebraucht, wie oft und wie lange?
  3. Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste bereitlegen
  4. Beim MD-Termin eine vertraute Person dabeihaben
  5. Bescheid prüfen, er kommt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen

Mehr Details finden Sie in den Ratgebern Pflegegrad beantragen in Hamburg und MD-Begutachtung vorbereiten.

Beim MD-Termin neigen viele Menschen dazu, ihre Einschränkungen herunterzuspielen. Schildern Sie den Alltag ehrlich, auch an schlechten Tagen. Ein vorbereitetes Pflegetagebuch hilft, nichts Wichtiges zu vergessen.

Hat sich der Zustand verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Auch dabei unterstützen wir Sie. Der Ablauf ist derselbe wie beim Erstantrag.

Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?

Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Die Punkte vergibt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung nach festen Modulen wie Mobilität und Selbstversorgung.

Schwellenwerte der Pflegegrade und Pflegesachleistung, Stand 2026
PflegegradPunktePflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 1ab 12,5–
Pflegegrad 2ab 27796 €
Pflegegrad 3ab 47,51.497 €
Pflegegrad 4ab 701.859 €
Pflegegrad 5ab 902.299 €

Eine unverbindliche Einschätzung bietet unser Pflegegrad-Rechner. Sie ersetzt nicht die Begutachtung, hilft aber bei der Vorbereitung.

Bewertet werden sechs Lebensbereiche, zum Beispiel Mobilität, Selbstversorgung und der Umgang mit Krankheit. Entscheidend ist, wie selbstständig jemand im Alltag ist, nicht die Diagnose allein.

Was passiert beim Beratungsbesuch zu Hause?

Beim Beratungsbesuch spricht eine Pflegefachkraft mit Ihnen und Ihren Angehörigen über die Pflegesituation und gibt praktische Hinweise. Der erste Besuch findet immer in der Wohnung statt.

  • Wie geht es der pflegebedürftigen Person, hat sich etwas verändert?
  • Kommen die pflegenden Angehörigen zurecht, wo fehlt Entlastung?
  • Passen die Hilfsmittel, fehlt zum Beispiel ein Pflegebett oder Haltegriff?
  • Stimmt der Pflegegrad noch, oder ist ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll?
  • Welche Leistungen werden noch nicht genutzt, etwa Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege?

Der Besuch ist keine Kontrolle, sondern Unterstützung. Viele Familien erfahren dabei erstmals, dass sie Anspruch auf Entlastungsleistungen oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat haben.

Die Pflegekasse erhält anschließend einen Nachweis über den Besuch. So ist die Pflicht erfüllt und das Pflegegeld gesichert.

So läuft es bei TwinsCare ab

Eine Beratung bei TwinsCare läuft in vier Schritten ab.

  1. Anruf oder Formular: Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular und nennen Ihr Anliegen.
  2. Kostenlose Erstberatung zu Hause: Wir kommen zu Ihnen und besprechen Pflegesituation, Pflegegrad und mögliche Leistungen.
  3. Plan und Kostenvoranschlag: Brauchen Sie danach Unterstützung durch uns, erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag und einen Pflegeplan.
  4. Start: Beratungseinsätze planen wir verlässlich im passenden Rhythmus, auf Wunsch beginnt auch die Pflege.

Für den Beratungseinsatz brauchen Sie keinen Vertrag über weitere Leistungen. Sie können ihn bei uns abrufen, auch wenn Sie die Pflege weiterhin selbst oder mit Angehörigen organisieren. Halten Sie zum Termin Ihre Versichertenkarte und den Pflegegrad-Bescheid bereit.

Möchten Sie später Unterstützung bei der Pflege, ist der Übergang einfach. Viele Familien starten mit ambulanter Pflege für einzelne Aufgaben wie das Duschen.

In welchen Orten bietet TwinsCare Pflegeberatung an?

TwinsCare bietet Pflegeberatung und Beratungseinsätze in Bergedorf, Lohbrügge, Billstedt, Horn und Jenfeld sowie in Oststeinbek, Glinde, Reinbek und Wentorf bei Hamburg an.

Häufige Fragen

Muss ich den Beratungseinsatz selbst bezahlen?

Nein. Die Kosten trägt die Pflegekasse, bei Privatversicherten das private Versicherungsunternehmen.

Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz vergesse?

Die Pflegekasse muss das Pflegegeld dann angemessen kürzen und kann es im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Holen Sie den Termin daher möglichst rasch nach.

Brauche ich einen Beratungseinsatz, wenn ein Pflegedienst kommt?

Wer nur Pflegesachleistung bezieht, ist nicht verpflichtet. Sie können aber freiwillig halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Ob bei einer Kombinationsleistung eine Pflicht besteht, klären wir im Einzelfall mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.

Kann der Beratungseinsatz per Video stattfinden?

Ja, auf Wunsch kann bis einschließlich 31.03.2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erste Beratung findet zu Hause statt.

Hilft TwinsCare auch bei einem Widerspruch gegen den Pflegegrad?

Wir erklären Ihnen den Bescheid und zeigen, worauf es bei einem Widerspruch ankommt. Eine Rechtsberatung können wir nicht leisten.

Wo bekomme ich sonst noch kostenlose Pflegeberatung?

Bei Ihrer Pflegekasse (Pflegeberatung nach § 7a SGB XI) und bei den Pflegestützpunkten in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Passend dazu

Quellen

Lassen Sie uns sprechen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Anträge erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.