Entlastungsleistungen in Hamburg-Bergedorf: 131 € im Monat nutzen

Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zu Hause lebt, hat Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag im Monat. TwinsCare setzt ihn für Hilfe im Alltag ein und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Entlastungsbetrag pro Monat
131 €
Anspruch in häuslicher Pflege
ab Pflegegrad 1
Restbetrag aus dem Vorjahr nutzbar
bis 30.06.
Betreuerin strickt gemeinsam mit älteren Frauen

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse von 131 € im Monat für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, auch bei Pflegegrad 1. Er ist in § 45b SGB XI geregelt.

Zweckgebunden heißt: Das Geld wird nicht frei ausgezahlt. Es wird für anerkannte Hilfen eingesetzt, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag fördern. Die Kasse erstattet die Kosten gegen Nachweis.

Viele Familien lassen den Betrag ungenutzt. Dabei summiert er sich auf bis zu 1.572 € im Jahr. Eine ausführliche Erklärung finden Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag 131 Euro.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag von 131 € nutzen?

Sie können den Entlastungsbetrag für Leistungen zugelassener Pflegedienste, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege nutzen. Bei einem Pflegedienst wie TwinsCare sind das vor allem Betreuung und Hilfe im Haushalt.

  • Betreuung: Gespräche, Spaziergänge, gemeinsames Spielen oder Vorlesen
  • Hilfe im Haushalt: Aufräumen, Wäsche, kleine Einkäufe
  • Begleitung: zum Beispiel zu Terminen in der Nachbarschaft
  • Körperpflege bei Pflegegrad 1: Hilfe beim Duschen oder Waschen

Auch die Eigenanteile für Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege können Sie mit dem Entlastungsbetrag bezahlen. Nach der Praxis der Pflegekassen gilt das zum Teil auch für Unterkunft und Verpflegung. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Kasse nach.

Nicht erstattet werden in der Regel private Helfer ohne Anerkennung. Achten Sie darauf, dass der Anbieter zugelassen oder nach Landesrecht anerkannt ist.

Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja, nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden, danach verfällt es.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für alle Pflegegrade 1 bis 5
ZeitraumMonatlicher BetragJahressummeVerwendbar bis
Kalenderjahr 2025131 €1.572 €30.06.2026
Kalenderjahr 2026131 €1.572 €30.06.2027

Ein Beispiel: Sie haben 2026 sechs Monate lang nichts genutzt. Dann stehen Ihnen 786 € zusätzlich zur Verfügung. Diese können Sie bis zum 30.06.2027 einsetzen, etwa für regelmäßige Betreuungsstunden.

Was ist der Umwandlungsanspruch von 40 %?

Mit dem Umwandlungsanspruch können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Er gilt zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € im Monat. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig, die Erstattung beantragen Sie mit Belegen.

Beachten Sie: Die Umwandlung zählt wie eine genutzte Sachleistung. Wenn Sie Pflegegeld als Kombinationsleistung beziehen, sinkt dieses entsprechend. Wir rechnen Ihnen vorher aus, ob sich die Umwandlung lohnt.

Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI, monatliche Höchstbeträge 2026
PflegegradPflegesachleistungdavon bis 40 % umwandelbar
Pflegegrad 2796 €318,40 €
Pflegegrad 31.497 €598,80 €
Pflegegrad 41.859 €743,60 €
Pflegegrad 52.299 €919,60 €

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

Der Entlastungsbetrag wird gegen Nachweis erstattet: entweder rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie reichen die Rechnung selbst ein.

TwinsCare rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen dafür nicht in Vorleistung gehen. Sie unterschreiben lediglich die erbrachten Leistungen.

Nutzen Sie mehrere Anbieter, zum Beispiel einen Pflegedienst und eine Tagespflege, teilen sich beide den Betrag. Behalten Sie dann den Überblick, damit nicht zwei Rechnungen auf dasselbe Guthaben zugreifen. Ihre Pflegekasse nennt Ihnen auf Anfrage den aktuellen Stand.

Planen Sie Restbeträge aus dem Vorjahr bewusst ein. Wer im Frühjahr zusätzliche Betreuungsstunden bucht, kann das Guthaben vor dem 30. Juni noch sinnvoll nutzen. Wir helfen Ihnen, die Einsätze passend zu verteilen.

Übersteigen die Kosten Ihren verfügbaren Betrag, zahlen Sie den Rest selbst. Das steht vorab im schriftlichen Kostenvoranschlag, damit es keine Überraschungen gibt.

Wie kann der Entlastungsbetrag pflegende Angehörige entlasten?

Der Entlastungsbetrag verschafft pflegenden Angehörigen regelmäßige Freiräume, weil eine Betreuungskraft für einige Stunden übernimmt. 131 € im Monat reichen je nach Preis meist für einige Betreuungsstunden.

Viele Angehörige pflegen neben Beruf und eigener Familie. Schon zwei feste Stunden pro Woche können dann viel verändern. Sie schaffen Zeit für Arzttermine, Einkäufe oder einfach eine Pause.

Für die pflegebedürftige Person bringt die Betreuung Abwechslung. Ein Spaziergang, ein Gespräch oder gemeinsames Kochen fördern Kontakte und Selbstständigkeit. Das ist ausdrücklich Ziel der Leistung. Gerade Menschen, die allein leben, freuen sich über einen festen Besuch in der Woche. Eine vertraute Betreuungsperson schafft Verlässlichkeit.

Reicht der Entlastungsbetrag nicht, lässt er sich mit anderen Leistungen kombinieren. Für längere Auszeiten gibt es die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Jahr. Für dauerhafte Körperpflege ab Pflegegrad 2 ist die ambulante Pflege zuständig.

So läuft es bei TwinsCare ab

Bis Sie den Entlastungsbetrag bei TwinsCare nutzen, sind es vier Schritte.

  1. Anruf oder Formular: Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular.
  2. Kostenlose Erstberatung zu Hause: Wir klären, welche Hilfe Sie brauchen und wie viel Budget verfügbar ist.
  3. Kostenvoranschlag und Plan: Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit festen Zeiten und Aufgaben.
  4. Start: Eine feste Ansprechpartnerin und ein kleines Team übernehmen die Einsätze. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Auch wenn Sie bisher nur Pflegegeld beziehen, können Sie den Entlastungsbetrag bei uns nutzen. Er kommt zusätzlich und mindert Ihr Pflegegeld nicht. Für viele Familien ist das der einfachste Einstieg in die Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst.

Sie haben noch keinen Pflegegrad? Dann besteht noch kein Anspruch. Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen beim Antrag.

In welchen Orten bietet TwinsCare Entlastungsleistungen an?

TwinsCare bietet Entlastungsleistungen in Bergedorf, Lohbrügge, Billstedt, Horn, Jenfeld, Oststeinbek, Glinde, Reinbek und Wentorf bei Hamburg an.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch: 131 € im Monat.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Ein eigener Antrag ist meist nicht nötig, der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis, entweder über den Pflegedienst oder über Ihre eingereichte Rechnung.

Kann ich mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe bezahlen?

Ja, wenn die Hilfe von einem zugelassenen Pflegedienst oder einem landesrechtlich anerkannten Angebot kommt. Private Helfer ohne Anerkennung werden in der Regel nicht erstattet.

Bis wann muss ich den Entlastungsbetrag aus 2026 nutzen?

Nicht verbrauchte Beträge aus 2026 können Sie bis zum 30. Juni 2027 verwenden. Danach verfallen sie.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Duschen nutzen?

Nur bei Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 wird körperbezogene Pflege über die Pflegesachleistung abgerechnet.

Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Anders ist es beim Umwandlungsanspruch, der das anteilige Pflegegeld mindern kann.

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Quellen

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