Pflegegrad-Rechner 2026

Ermitteln Sie mit zwölf Fragen zu den Lebensbereichen, die auch der Medizinische Dienst prüft, welcher Pflegegrad möglich ist und welche Leistungen Ihnen zustehen.

  • Orientierung nach den sechs Modulen der Begutachtung
  • Mit Pflegegeld und Sachleistung nach aktuellem Stand
  • Kostenloser Rückruf einer Pflegeberaterin dazu
Mobilität · Frage 1 von 12ca. 3 Minuten
Wie gut kann sich die Person in der Wohnung fortbewegen?

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Der Pflegegrad ergibt sich aus einer Punktzahl zwischen 0 und 100, die der Medizinische Dienst in sechs Lebensbereichen (Modulen) ermittelt. Jedes Modul fließt mit einem festen Gewicht in die Gesamtpunktzahl ein.

ModulWas wird bewertet?Gewichtung
1 MobilitätFortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Positionswechsel10 %
2 Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erinnern, Verstehen, Entscheiden15 % (der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt)
3 Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenUnruhe, Ängste, abwehrendes Verhalten–
4 SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang40 %
5 Umgang mit krankheitsbedingten AnforderungenMedikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteTagesablauf, Beschäftigung, Kontakte15 %

Ab wie vielen Punkten gibt es welchen Pflegegrad?

Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2. Die Schwellen sind gesetzlich festgelegt (§ 15 SGB XI).

Monatliche Beträge, Stand 2026
PflegegradPunktePflegegeldPflegesachleistung
Pflegegrad 112,5 bis unter 27–– (131 € Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 227 bis unter 47,5347 €796 €
Pflegegrad 347,5 bis unter 70599 €1.497 €
Pflegegrad 470 bis unter 90800 €1.859 €
Pflegegrad 590 bis 100990 €2.299 €

Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?

Der Rechner gibt eine Orientierung, keine verbindliche Einstufung. Er fragt pro Modul nur die wichtigsten Punkte ab – die echte Begutachtung prüft rund 60 Einzelkriterien.

Liegt Ihr Ergebnis knapp an einer Schwelle, lohnt sich eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung besonders. Wie das geht, lesen Sie im Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten.

Wie geht es nach dem Rechner weiter?

Der nächste Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt, die Leistungen gelten ab dem Monat des Antrags.

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (telefonisch oder schriftlich, formlos möglich).
  2. Der Medizinische Dienst meldet sich und kommt zur Begutachtung nach Hause.
  3. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  4. Mit dem Bescheid können Sie Leistungen wie ambulante Pflege oder Entlastungsleistungen nutzen.

Schritt für Schritt erklärt: Pflegegrad beantragen in Hamburg. Gern helfen wir Ihnen dabei – kostenlos im Rahmen unserer Pflegeberatung.

Häufige Fragen

Ist der Pflegegrad-Rechner kostenlos?

Ja. Der Rechner und die anschließende Beratung durch TwinsCare sind kostenlos und unverbindlich.

Warum muss ich meine Kontaktdaten angeben?

Wir senden Ihnen die Auswertung zu und rufen Sie für eine kostenlose Beratung an. So können wir gemeinsam klären, ob sich ein Antrag lohnt und welche Leistungen in Frage kommen.

Kann ich mit dem Ergebnis einen Pflegegrad beantragen?

Das Ergebnis ersetzt keinen Antrag. Den Pflegegrad legt die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest. Das Ergebnis hilft Ihnen aber, die Begutachtung vorzubereiten.

Was bekomme ich bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung bis 4.180 € je Maßnahme.

Wir helfen beim Antrag

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Anträge erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.