Wie beantrage ich einen Pflegegrad in Hamburg?
Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört – formlos, telefonisch oder schriftlich. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung und schickt Ihnen einen Bescheid.
- Antrag stellen: bei der Pflegekasse anrufen oder schriftlich formulieren: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse.“
- Unterlagen erhalten: Die Kasse schickt Ihnen Formulare zu. Diese füllen Sie aus und senden sie zurück.
- Beratung nutzen: Sie haben Anspruch auf eine Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich mit einem Termin – meist als Hausbesuch.
- Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
- Prüfen: Stimmt der Pflegegrad nicht, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Diese Schritte gelten für alle gesetzlich Versicherten, egal ob Sie in Bergedorf, Billstedt oder Reinbek wohnen. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung; dort begutachtet Medicproof.
Kann man einen Pflegegrad telefonisch beantragen?
Ja, der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos und auch telefonisch möglich. Für einen sicheren Nachweis des Antragsdatums ist ein Fax, eine E-Mail oder ein Brief jedoch besser.
Das Datum ist wichtig, weil davon abhängt, ab wann Leistungen gezahlt werden. Die Verbraucherzentrale rät: Geben Sie den Antrag persönlich ab, lassen Sie sich eine Kopie quittieren. Rufen Sie an, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.
Angehörige, Nachbarn oder Freunde können den Antrag ebenfalls stellen, wenn die pflegebedürftige Person sie bevollmächtigt. Legen Sie dann eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei. Voraussetzung für Leistungen ist außerdem, dass in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre Versicherungszeit bestehen.
Ab wann zahlt die Pflegekasse nach dem Antrag?
Die Pflegekasse zahlt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Für die Zeit davor gibt es kein Geld, auch wenn die Pflegebedürftigkeit schon länger bestand.
Deshalb gilt: Stellen Sie den Antrag lieber zu früh als zu spät. Sie müssen nicht warten, bis alle Unterlagen beisammen sind. Ein formloser Antrag am 28. eines Monats sichert Ihnen die Leistungen für den ganzen Monat. Ob der Hilfebedarf für einen Pflegegrad ausreicht, können Sie vorab mit unserem Pflegegrad-Rechner grob einschätzen.
Mit dem Antrag entsteht auch Ihr Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten bzw. eine Ansprechperson nennen. Nutzen Sie dieses Gespräch, um Fragen zu Leistungen und zum weiteren Ablauf zu klären.
Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?
Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes prüft in sechs Lebensbereichen, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ist. Beim Erstantrag findet die Begutachtung in der Regel als Hausbesuch statt.
Der MD kündigt den Termin vorher an, damit Angehörige dabei sein können. Bei Höherstufungs- oder Wiederholungsbegutachtungen ab 14 Jahren ist auch ein Telefon- oder Videointerview möglich. In Ausnahmefällen entscheidet der MD nach Aktenlage.
- Mobilität – etwa Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – etwa Orientierung und Erinnern
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – etwa Unruhe oder Ängste
- Selbstversorgung – etwa Waschen, Anziehen, Essen
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – etwa Medikamente
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Gute Vorbereitung lohnt sich: Ein Pflegetagebuch, aktuelle Arztberichte und der Medikamentenplan helfen dem Gutachter, den tatsächlichen Hilfebedarf zu erkennen. Alle Tipps finden Sie im Beitrag MD-Begutachtung vorbereiten.
Wie lange dauert es, bis man einen Pflegegrad bekommt?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In bestimmten Situationen, etwa im Krankenhaus oder in der Palliativversorgung, gelten kürzere Fristen.
| Situation | Frist |
|---|---|
| Regelfall | Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen |
| Krankenhaus oder stationäre Reha, wenn für die Weiterversorgung nötig | Begutachtung innerhalb von 5 Arbeitstagen |
| Hospiz oder ambulante Palliativversorgung | Begutachtung innerhalb von 5 Arbeitstagen |
| Zu Hause ohne Palliativversorgung, wenn Pflegezeit angekündigt wurde | Begutachtung innerhalb von 10 Arbeitstagen |
| Kurzzeitpflege nach Krankenhaus oder Reha | abschließende Begutachtung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beginn |
Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, muss sie Ihnen für jede angefangene Woche der Überschreitung 70 € zahlen. Das gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Steht eine Entlassung aus dem Krankenhaus bevor, hilft unsere Checkliste zur Krankenhausentlassung.
Wer hilft in Hamburg kostenlos beim Pflegeantrag?
In Hamburg gibt es in jedem der sieben Bezirke einen Pflegestützpunkt, auch in Bergedorf. Die Beratung dort ist kostenlos und kann auf Wunsch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und der Stadt Hamburg getragen. Sie informieren über Pflege zu Hause, helfen beim Ausfüllen von Anträgen und begleiten auf Wunsch auch längerfristig. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch.
Der Pflegestützpunkt für den Bezirk Bergedorf ist auch für Lohbrügge zuständig. Wer in Billstedt oder Horn wohnt, wendet sich an den Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte, für Jenfeld ist der Bezirk Wandsbek zuständig. Die aktuellen Adressen und Telefonnummern finden Sie auf hamburg.de.
- Pflegestützpunkt im Bezirk: kostenlose Beratung, auch als Hausbesuch
- Pflegeberatung der Pflegekasse: Anspruch auf einen Termin innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung
- Ambulanter Pflegedienst: TwinsCare hilft bei Anträgen und bereitet mit Ihnen die Begutachtung vor – mehr unter Pflegeberatung
Wohnen Sie in Oststeinbek, Glinde, Reinbek oder Wentorf, gehören Sie zu Schleswig-Holstein. Die zuständige Beratungsstelle nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig ist?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Der Medizinische Dienst prüft das Gutachten dann erneut, unter Umständen mit einem neuen Besuch.
- Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen: per Brief, Fax oder persönlicher Abgabe. E-Mail und Telefon reichen nicht.
- Am besten per Einschreiben mit Rückschein senden.
- Die Begründung können Sie nachreichen – wichtig ist, dass die Frist gewahrt ist.
- Fordern Sie das MD-Gutachten an, falls es Ihnen noch nicht vorliegt, und prüfen Sie es Punkt für Punkt.
- Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Hat sich der Zustand nach dem Bescheid verschlechtert, ist oft ein neuer Antrag auf Höherstufung der richtige Weg.
Nach Ihrem Widerspruch prüft der Medizinische Dienst das Gutachten erneut, unter Umständen mit einer neuen Begutachtung vor Ort. Neue ärztliche Unterlagen sollten Sie dem Widerspruch beifügen. Eine Pflegeberatung oder der Pflegestützpunkt hilft Ihnen beim Formulieren.
Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegeantrag?
Für den Antrag selbst brauchen Sie nur Ihre Versichertendaten. Für die Begutachtung sollten Sie Arztberichte, Medikamentenplan und eine Übersicht über den täglichen Hilfebedarf bereithalten.
- Versichertenkarte bzw. Versichertennummer
- Vollmacht oder Betreuerausweis, falls jemand anderes den Antrag stellt
- Aktuelle Berichte von Haus- und Fachärzten
- Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha
- Aktueller Medikamentenplan
- Liste der Hilfsmittel, zum Beispiel Rollator, Hörgerät, Brille
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Pflegetagebuch oder eigene Notizen zum Hilfebedarf
Was passiert, wenn der Pflegegrad bewilligt ist?
Mit dem Bescheid können Sie alle Leistungen Ihres Pflegegrads nutzen – rückwirkend ab dem Antragsmonat. Ab Pflegegrad 2 entscheiden Sie, ob Angehörige pflegen, ein Pflegedienst kommt oder beides kombiniert wird.
- Pflegegeld oder Pflegesachleistung wählen: Die Unterschiede erklärt der Beitrag Pflegesachleistung oder Pflegegeld.
- Entlastungsbetrag nutzen: 131 € im Monat für alle Pflegegrade bei Pflege zu Hause.
- Pflegedienst auswählen: Kostenvoranschlag einholen und Vertrag prüfen.
- Beratungseinsatz einplanen: Bei reinem Pflegegeld ist er ab Pflegegrad 2 Pflicht.
- Hilfsmittel und Umbauten beantragen: Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat, Umbauten bis 4.180 € je Maßnahme.
Eine Übersicht aller Beträge finden Sie unter Pflegegrad 1 bis 5: alle Leistungen. Für die Pflege zu Hause in Bergedorf und Umgebung erreichen Sie uns über Kontakt.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
Wie lange dauert es, bis der MD nach dem Antrag kommt?
Der MD meldet sich nach dem Auftrag der Pflegekasse mit einem Terminvorschlag. Den Bescheid muss die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erlassen.
Gibt es Pflegegeld rückwirkend?
Nur ab dem Monat der Antragstellung. Für Zeiten vor dem Antrag zahlt die Pflegekasse nicht, auch wenn die Pflegebedürftigkeit schon bestand.
Ist die Beratung im Pflegestützpunkt Bergedorf kostenlos?
Ja. Die Beratung in den Hamburger Pflegestützpunkten ist kostenlos und auf Wunsch auch als Hausbesuch möglich.
Kann ich den Widerspruch per E-Mail einlegen?
Nein. Der Widerspruch muss schriftlich per Brief, Fax oder persönlicher Abgabe erfolgen – innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids.
Weiterlesen
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege – Pflegebedürftigkeit
- Bundesministerium für Gesundheit: Begutachtungsfristen
- Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen – So geht's
- hamburg.de: Pflegestützpunkte in Hamburg – Allgemeine Information
- gesund.bund.de (BMG): Vorgehen gegen einen Bescheid der Pflegekasse
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Alle Beträge: Stand 2026.