Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld ist Geld für die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Pflegesachleistung ist ein Budget, mit dem die Pflegekasse einen zugelassenen Pflegedienst direkt bezahlt.
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | |
|---|---|---|
| Wer pflegt? | Angehörige, Freunde, Nachbarn | zugelassener ambulanter Pflegedienst |
| Wohin fließt das Geld? | auf das Konto der pflegebedürftigen Person | direkt an den Pflegedienst |
| Höhe | 347 € bis 990 € | 796 € bis 2.299 € |
| Ab Pflegegrad | 2 | 2 |
| Pflichttermin | Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 | keiner |
| Nachweis über Verwendung | nicht nötig | Abrechnung des Dienstes |
Die Sachleistung ist deutlich höher als das Pflegegeld. Der Grund: Mit ihr werden professionelle Fachkräfte bezahlt. Das Pflegegeld ist eine Anerkennung für die private Pflege und frei verwendbar.
Viele Pflegebedürftige geben das Pflegegeld als Anerkennung an die Angehörigen weiter, die sie pflegen. Einen Nachweis, wofür das Geld ausgegeben wird, verlangt die Pflegekasse nicht. Sie muss aber sicher sein, dass die Pflege zu Hause funktioniert – dafür gibt es den Beratungseinsatz.
Wie hoch sind Pflegegeld und Pflegesachleistung 2026?
2026 beträgt das Pflegegeld 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) im Monat. Die Pflegesachleistung liegt bei 796 €, 1.497 €, 1.859 € und 2.299 €.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung. Hier steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat im Mittelpunkt. Alle Leistungen je Pflegegrad finden Sie unter Pflegegrad 1 bis 5: alle Leistungen.
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet Pflegedienst und Angehörigenpflege: Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, zu dem Sie die Sachleistung genutzt haben.
Das ist in der Praxis das häufigste Modell. Der Pflegedienst übernimmt zum Beispiel morgens die Körperpflege. Den Rest des Tages kümmert sich die Tochter, der Ehemann oder eine Nachbarin. So kommt professionelle Hilfe ins Haus, und die Familie erhält trotzdem einen Teil des Pflegegelds.
Wichtig: An das gewählte Verhältnis von Geld- und Sachleistung sind Sie laut Gesetz sechs Monate gebunden. In der Praxis rechnet die Pflegekasse das anteilige Pflegegeld meist anhand der tatsächlichen Monatsabrechnung des Pflegedienstes aus.
Schwankt der Bedarf von Monat zu Monat, schwankt auch das anteilige Pflegegeld. Braucht Ihr Angehöriger im Winter mehr Hilfe als im Sommer, fällt das Pflegegeld in diesen Monaten entsprechend niedriger aus. Planen Sie deshalb mit etwas Puffer.
Wie berechnet man die Kombinationsleistung?
Sie teilen die Rechnung des Pflegedienstes durch den Sachleistungsbetrag und erhalten den genutzten Prozentsatz. Der Rest in Prozent, angewendet auf das volle Pflegegeld, ergibt das anteilige Pflegegeld.
- Pflegegrad 3: Die Sachleistung beträgt 1.497 €, das Pflegegeld 599 €.
- Der Pflegedienst rechnet im Monat 598,80 € ab. Das sind 40 % von 1.497 €.
- Es bleiben 60 % ungenutzt.
- 60 % von 599 € Pflegegeld ergeben 359,40 €.
- Ergebnis: Die Kasse zahlt 598,80 € an den Pflegedienst und 359,40 € Pflegegeld an Sie.
| Genutzte Sachleistung | Betrag an den Pflegedienst | Anteiliges Pflegegeld |
|---|---|---|
| 0 % | 0,00 € | 599,00 € |
| 20 % | 299,40 € | 479,20 € |
| 40 % | 598,80 € | 359,40 € |
| 60 % | 898,20 € | 239,60 € |
| 80 % | 1.197,60 € | 119,80 € |
| 100 % | 1.497,00 € | 0,00 € |
Ein zweites Beispiel mit Pflegegrad 2: Der Pflegedienst rechnet 398 € ab, also 50 % von 796 €. Dann erhalten Sie zusätzlich 50 % von 347 €, das sind 173,50 € Pflegegeld.
Wann lohnt sich Pflegegeld und wann ein Pflegedienst?
Pflegegeld lohnt sich, wenn Angehörige die Pflege verlässlich und dauerhaft leisten können. Ein Pflegedienst oder die Kombination ist sinnvoll, sobald Aufgaben körperlich schwer werden, Fachwissen nötig ist oder die Pflegeperson entlastet werden muss.
- Eher Pflegegeld: Angehörige wohnen nah, haben Zeit und fühlen sich der Pflege gewachsen.
- Eher Kombination: Einzelne Aufgaben wie Duschen oder Anziehen sind schwierig, der Rest klappt in der Familie.
- Eher volle Sachleistung: Angehörige sind berufstätig, wohnen weit weg oder kommen an ihre Grenzen.
- Immer prüfen: Wer pflegt, wenn die Hauptpflegeperson krank wird oder Urlaub braucht? Dafür gibt es die Verhinderungspflege.
Rechnen Sie nicht nur in Euro. Die Gesundheit der pflegenden Angehörigen ist ein wichtiger Teil der Entscheidung. Ein Pflegedienst, der zwei- oder dreimal pro Woche kommt, kann viel Druck nehmen.
Unabhängig vom gewählten Modell steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Ab Pflegegrad 2 können Sie ihn zum Beispiel für Hilfe im Haushalt durch anerkannte Anbieter einsetzen. Er wird nicht mit Pflegegeld oder Sachleistung verrechnet. Mehr dazu unter Entlastungsleistungen.
Muss man bei Pflegegeld einen Beratungseinsatz machen?
Ja. Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein Einsatz pro Quartal möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Bei dem Beratungsbesuch schaut eine Pflegefachkraft, ob die Pflege zu Hause gut funktioniert, und gibt praktische Tipps. Er ist keine Kontrolle mit erhobenem Zeigefinger, sondern eine Hilfe. Den Beratungseinsatz bieten auch ambulante Pflegedienste an – auch TwinsCare. Mehr dazu unter Pflegeberatung.
Der Beratungseinsatz ist eine Pflicht, keine Kür. Planen Sie die Termine deshalb rechtzeitig ein und heben Sie die Bestätigung auf. Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig und kann halbjährlich abgerufen werden.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Mit dem Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI können Sie bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Das gilt für Pflegegrad 2 bis 5.
Beispiel: Bei Pflegegrad 3 können bis zu 598,80 € (40 % von 1.497 €) umgewandelt werden, etwa für Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt durch anerkannte Anbieter. Der Umwandlungsanspruch besteht unabhängig vom Entlastungsbetrag. Lassen Sie sich vorher beraten, ob sich die Umwandlung in Ihrer Situation lohnt.
Wie wechselt man zwischen Pflegegeld und Pflegedienst?
Sie teilen Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie künftig einen Pflegedienst oder die Kombinationsleistung nutzen möchten. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Kasse ab, und die Kasse berechnet das anteilige Pflegegeld.
- Pflegedienst auswählen und Erstberatung vereinbaren – unsere Checkliste zur Pflegedienst-Suche hilft.
- Schriftlichen Kostenvoranschlag und Pflegevertrag prüfen.
- Pflegekasse über den Wechsel informieren.
- Nach den ersten Monaten prüfen, ob die Aufteilung passt.
Sind Sie mit dem Pflegedienst nicht zufrieden, können Sie den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI).
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Verhinderungspflege?
Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds weiter. Das gilt auch für das anteilige Pflegegeld bei der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Die Kosten für die Ersatzpflege selbst zahlt die Kasse ab Pflegegrad 2 aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € im Kalenderjahr. Eine Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr nötig. Übernimmt ein Pflegedienst die Verhinderungspflege, belastet das Ihre monatliche Sachleistung nicht.
Ein Beispiel: Die pflegende Tochter fährt zwei Wochen in den Urlaub. In dieser Zeit kommt der Pflegedienst häufiger. Die zusätzlichen Einsätze rechnet er über die Verhinderungspflege ab, und das halbe Pflegegeld läuft weiter. Wie der Antrag funktioniert, lesen Sie unter Verhinderungspflege beantragen.
Häufige Fragen
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig bekommen?
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, zu dem Sie die Sachleistung genutzt haben.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich, wenn der Pflegedienst kommt?
Das hängt davon ab, wie viel Prozent der Sachleistung der Pflegedienst abrechnet. Bei Pflegegrad 3 und 40 % genutzter Sachleistung sind es zum Beispiel noch 359,40 € Pflegegeld.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, zur Hälfte. Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse für bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weiter.
Wie lange bin ich an die Kombinationsleistung gebunden?
An das gewählte Verhältnis von Geld- und Sachleistung sind Sie laut § 38 SGB XI für sechs Monate gebunden.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Alle Beträge: Stand 2026.