Verhinderungspflege in Hamburg-Bergedorf

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder einfach Zeit für sich brauchen, übernimmt TwinsCare die Pflege zu Hause. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 3.539 € im Jahr.

gemeinsamer Jahresbetrag pro Kalenderjahr
bis 3.539 €
Verhinderungspflege pro Jahr
bis 8 Wochen
Anspruch auf Verhinderungspflege
ab Pflegegrad 2
Zwei Frauen lachen gemeinsam in einer Wohnung

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege zu Hause, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe vorübergehend ausfällt. Die Pflegekasse bezahlt sie nach § 39 SGB XI ab Pflegegrad 2.

Private Pflegepersonen sind meist Angehörige, Nachbarn oder Freunde. Sie pflegen oft ohne Pause über Monate und Jahre. Verhinderungspflege gibt ihnen eine Auszeit, ohne dass die pflegebedürftige Person die gewohnte Umgebung verlassen muss.

Einen besonderen Grund müssen Sie nicht nachweisen. Ein Arzttermin, ein Familienfest oder Erholung reichen aus.

Die Vertretung kann ein ambulanter Pflegedienst übernehmen, aber auch Einzelpflegekräfte, Ehrenamtliche oder Angehörige. Mit einem Pflegedienst haben Sie den Vorteil, dass Fachkräfte kommen und die Abrechnung direkt mit der Kasse läuft.

Wie viel Geld gibt es 2026 für Verhinderungspflege?

Für Verhinderungspflege stehen 2026 bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Diesen gemeinsamen Jahresbetrag teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit dem 01.07.2025 (§ 42a SGB XI).

Verhinderungspflege nach §§ 39 und 42a SGB XI, Stand 2026
RegelWert
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)bis 3.539 € pro Kalenderjahr
Anspruchab Pflegegrad 2
Höchstdauer Verhinderungspflegebis 8 Wochen pro Jahr
Vorpflegezeitseit 01.07.2025 nicht mehr nötig
Pflegegeld während tageweiser Vertretung50 % weiter

Sie entscheiden selbst, wie Sie den Betrag aufteilen. Wer keine Kurzzeitpflege im Heim braucht, kann den ganzen Betrag für die Vertretung zu Hause nutzen.

Der Jahresbetrag gilt immer für ein Kalenderjahr. Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt wird, verfällt. Prüfen Sie deshalb im Herbst, ob noch ein Restbetrag offen ist. Viele Familien nutzen ihn dann für Vertretung rund um die Feiertage.

Übernehmen nahe Angehörige die Vertretung nicht erwerbsmäßig, gilt eine niedrigere Grenze. Sie liegt laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich beim Zweifachen des monatlichen Pflegegelds.

Kann man Verhinderungspflege stundenweise nutzen?

Ja, Verhinderungspflege lässt sich stundenweise oder tageweise nutzen. Bei weniger als acht Stunden Vertretung am Tag zahlen die Pflegekassen in der Praxis das volle Pflegegeld weiter.

  • Stundenweise: zum Beispiel jeden Mittwochnachmittag, damit Sie Termine wahrnehmen oder Sport machen können. Diese Stunden werden nach gängiger Kassenpraxis nicht auf die acht Wochen angerechnet.
  • Tageweise: zum Beispiel zwei Wochen während Ihres Urlaubs. Hier wird die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr.

Die stundenweise Nutzung ist für viele Familien besonders praktisch. Sie schafft feste Freiräume im Alltag und verteilt den Jahresbetrag gleichmäßig.

Behalten Sie dabei den Überblick über das Budget. Wer jede Woche einige Stunden nutzt, kann den Jahresbetrag vor dem Sommerurlaub schon teilweise verbraucht haben. Wir zeigen Ihnen im Kostenvoranschlag, wie viel übrig bleibt.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Sie beantragen Verhinderungspflege formlos oder mit dem Formular Ihrer Pflegekasse. Viele Kassen erstatten die Kosten auch nachträglich gegen Rechnung.

  1. Antragsformular bei der Pflegekasse anfordern oder online herunterladen
  2. Zeitraum der Vertretung und die vertretende Person oder den Pflegedienst angeben
  3. Rechnungen bzw. Nachweise der Ersatzpflege sammeln
  4. Abrechnung bei der Pflegekasse einreichen oder den Pflegedienst direkt abrechnen lassen

TwinsCare hilft beim Ausfüllen und rechnet die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab. Schritt für Schritt erklärt es der Ratgeber Verhinderungspflege beantragen.

Was übernimmt TwinsCare während der Verhinderungspflege?

TwinsCare übernimmt während der Verhinderungspflege die Aufgaben, die sonst die private Pflegeperson erledigt. Dazu gehören Körperpflege, Hilfe beim Essen, Begleitung im Alltag und Gesellschaft.

Vorab lernen wir die Gewohnheiten der pflegebedürftigen Person kennen. Welche Uhrzeiten sind wichtig? Was isst sie gern? Was beruhigt sie? So bleibt der Alltag möglichst vertraut.

Hilfreich ist eine kurze schriftliche Übersicht von Ihnen. Notieren Sie Medikamente, Arztkontakte, Lieblingsgewohnheiten und wichtige Telefonnummern. Diese Übersicht bleibt in der Wohnung und hilft jeder Pflegekraft beim Einstieg.

Die kostenlose Erstberatung bei Ihnen zu Hause dient auch dem Kennenlernen. Durch unsere kleinen, festen Teams ist die Vertretung kein ständig wechselndes Gesicht. Das gibt beiden Seiten Sicherheit, wenn Sie in den Urlaub fahren.

Ist zusätzlich medizinische Pflege nötig, kann sie über die Behandlungspflege laufen. Für kleinere Entlastungen im Alltag eignen sich auch die Entlastungsleistungen mit 131 € im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege findet in der Regel zu Hause statt, Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Beide werden seit dem 01.07.2025 aus demselben Jahresbetrag von bis zu 3.539 € bezahlt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im Vergleich, Stand 2026
VerhinderungspflegeKurzzeitpflege
Gesetz§ 39 SGB XI§ 42 SGB XI
Ortmeist zu Hausestationäre Einrichtung
AnlassAusfall der privaten PflegepersonÜbergang, Krise oder fehlende Versorgung zu Hause
Höchstdauerbis 8 Wochen pro Jahrbis 8 Wochen pro Jahr
Budgetgemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €

Für viele Familien ist die Vertretung zu Hause angenehmer. Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer vertrauten Umgebung. Gerade bei Demenz kann ein Ortswechsel sonst Unruhe auslösen. Gewohnte Abläufe, das eigene Bett und bekannte Geräusche geben Halt.

Kurzzeitpflege ist dagegen sinnvoll, wenn rund um die Uhr Betreuung nötig ist. Das kann etwa nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein. Mehr dazu unter Pflege nach dem Krankenhaus.

So läuft es bei TwinsCare ab

Die Vertretung durch TwinsCare organisieren wir in vier Schritten.

  1. Anruf oder Formular: Sie nennen uns den gewünschten Zeitraum über Telefon oder das Anfrageformular.
  2. Kostenlose Erstberatung zu Hause: Wir lernen die pflegebedürftige Person kennen und besprechen Abläufe und Wünsche.
  3. Kostenvoranschlag und Pflegeplan: Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag und sehen, wie viel vom Jahresbetrag verbraucht wird.
  4. Start: Ein festes, kleines Team übernimmt die Vertretung. Die Abrechnung erledigen wir direkt mit der Pflegekasse.

Melden Sie sich für Urlaubsvertretungen möglichst früh. Besonders in den Ferienzeiten ist die Nachfrage hoch. Wir helfen außerdem beim Antrag an die Pflegekasse.

In welchen Orten bietet TwinsCare Verhinderungspflege an?

TwinsCare bietet Verhinderungspflege in neun Orten an: in den Hamburger Stadtteilen Bergedorf, Lohbrügge, Billstedt, Horn und Jenfeld sowie in Oststeinbek, Glinde, Reinbek und Wentorf bei Hamburg.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2. Seit dem 01.07.2025 muss die private Pflege vorher nicht mehr eine bestimmte Zeit gedauert haben.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?

Bei tageweiser Vertretung wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr. Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden am Tag zahlen die Kassen in der Praxis das volle Pflegegeld.

Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja. Beide Leistungen teilen sich den gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Wie Sie ihn aufteilen, entscheiden Sie selbst.

Verfällt der Betrag für Verhinderungspflege am Jahresende?

Ja, der gemeinsame Jahresbetrag gilt pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Beträge werden nicht ins nächste Jahr übertragen.

Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?

Ein vorheriger Antrag ist sinnvoll, viele Pflegekassen erstatten aber auch nachträglich gegen Nachweis. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach dem gewünschten Verfahren.

Darf ein Pflegedienst Verhinderungspflege leisten?

Ja. Ambulante Pflegedienste wie TwinsCare dürfen Verhinderungspflege übernehmen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

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Quellen

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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Anträge erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.