Behandlungspflege zu Hause in Hamburg-Bergedorf

Ärztlich verordnete Pflege wie Insulingabe, Wundversorgung oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen übernimmt TwinsCare bei Ihnen zu Hause. Die Kosten trägt die Krankenkasse, ein Pflegegrad ist nicht nötig.

nötig für Behandlungspflege
kein Pflegegrad
ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege
Muster 12
Zuzahlung pro Kalenderjahr
max. 28 Tage
Pflegekraft misst den Blutdruck einer Frau

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die eine ärztliche Behandlung zu Hause absichert, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Der Unterschied zur Grundpflege: Grundpflege hilft bei alltäglichen Dingen wie Waschen oder Anziehen. Behandlungspflege setzt eine ärztliche Anordnung voraus und wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.

Viele Menschen brauchen beides. Dann kombinieren wir Behandlungspflege mit ambulanter Pflege beim selben Besuch.

Behandlungspflege kann kurzfristig nötig sein, etwa nach einer Operation. Sie kann aber auch dauerhaft laufen, zum Beispiel bei Diabetes oder chronischen Wunden. In beiden Fällen gilt: Ohne ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht.

Ziel ist, dass die Behandlung zu Hause genauso sicher gelingt wie in der Praxis. Häusliche Krankenpflege kann außerdem helfen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen.

Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege gehören alle Maßnahmen, die in der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführt sind. Häufige Beispiele sind Medikamentengabe, Insulin spritzen, Blutzucker messen und Wunden versorgen.

  • Medikamente: Richten von Wochendosetten und Gabe von Tabletten, Tropfen oder Salben
  • Injektionen: zum Beispiel Insulin oder Thrombosespritzen unter die Haut
  • Blutzuckermessung: regelmäßige Kontrolle bei Diabetes, oft zusammen mit der Insulingabe
  • Wundversorgung und Verbandwechsel: bei akuten und chronischen Wunden
  • Kompressionsstrümpfe: An- und Ausziehen sowie Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Blutdruckkontrolle: wenn die Ärztin oder der Arzt sie anordnet

Welche Leistung in welcher Häufigkeit verordnet werden kann, regelt die Richtlinie. Was genau bei Ihnen nötig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Häusliche Krankenpflege ist an vielen Orten möglich: in Ihrer Wohnung, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen. Wichtig ist, dass niemand im Haushalt die Aufgabe übernehmen kann. Das Gesetz sieht diese Bedingung ausdrücklich vor.

Gerade bei Diabetes oder Wunden ist Regelmäßigkeit entscheidend. Insulin muss oft zu festen Zeiten gegeben werden. Verbände sollen nach Plan gewechselt werden. Wir stimmen die Einsatzzeiten deshalb eng mit der Verordnung ab.

Wie bekomme ich eine Verordnung für Behandlungspflege?

Die Verordnung stellt Ihre Hausärztin, Ihr Facharzt oder bei der Entlassung das Krankenhaus auf dem Formular Muster 12 aus. Darauf stehen die Leistungen, ihre Häufigkeit und die Dauer.

Nach Angaben des G-BA umfasst eine Erstverordnung meist bis zu 14 Tage. Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu sieben Tage verordnen. Danach ist eine Folgeverordnung nötig.

Die Verordnung muss die Krankenkasse genehmigen. Wird sie spätestens am vierten Werktag vorgelegt, übernimmt die Kasse die Kosten bis zur Entscheidung. TwinsCare reicht die Verordnung für Sie ein.

Muss ich für Behandlungspflege etwas zuzahlen?

Ja, Erwachsene zahlen 10 % der Kosten für höchstens 28 Kalendertage im Jahr plus 10 € je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.

Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren
PostenHöheGrundlage
Anteil an den Kosten10 %§ 37 Abs. 5 i. V. m. § 61 SGB V
Begrenzungerste 28 Kalendertage pro Jahr§ 37 Abs. 5 SGB V
Pauschale je Verordnung10 €§ 61 SGB V
Pflegegradnicht erforderlich§ 37 SGB V

Wer seine persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen. Fragen Sie dort nach, sobald sich Quittungen sammeln.

Die Zuzahlung erhalten Sie von uns als eigene Rechnung. Den übrigen Betrag rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Bewahren Sie die Belege auf, sie zählen für die Belastungsgrenze mit.

Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?

Nein, für Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung.

Das ist zum Beispiel nach einer Operation wichtig. Wer wegen einer Wunde oder neuer Medikamente kurzfristig Hilfe braucht, bekommt sie über die Krankenkasse. Die Pflegeversicherung spielt dabei keine Rolle. Auch jüngere Menschen ohne dauerhaften Hilfebedarf können so versorgt werden.

Haben Sie zusätzlich einen Pflegegrad, laufen beide Leistungen nebeneinander. Die Behandlungspflege mindert Ihre Pflegesachleistung nicht. Mehr dazu im Ratgeber Behandlungspflege und Krankenkasse.

Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?

Behandlungspflege ist medizinisch und wird von der Krankenkasse auf ärztliche Verordnung bezahlt. Grundpflege ist Hilfe im Alltag und wird ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezahlt.

Behandlungspflege und Grundpflege im Vergleich
BehandlungspflegeGrundpflege
Gesetz§ 37 SGB V§ 36 SGB XI
KostenträgerKrankenkassePflegekasse
Voraussetzungärztliche Verordnung (Muster 12)Pflegegrad 2 bis 5
BeispieleInsulin, Wundversorgung, MedikamenteWaschen, Anziehen, Hilfe beim Essen
Eigenanteilgesetzliche ZuzahlungKosten über dem Höchstbetrag

Im Alltag gehen beide oft ineinander über. Ein Beispiel: Am Morgen helfen wir beim Waschen und Anziehen. Im selben Besuch messen wir den Blutzucker und geben das Insulin. Abgerechnet wird jede Leistung bei der zuständigen Kasse.

Für Sie bedeutet das: Ein Pflegedienst, ein Team, ein Besuch. Die Aufteilung zwischen den Kassen übernehmen wir. Sie erhalten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem beide Bereiche getrennt aufgeführt sind.

So läuft es bei TwinsCare ab

Von der Anfrage bis zum ersten Einsatz in der Behandlungspflege gibt es vier Schritte.

  1. Anruf oder Formular: Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular. Haben Sie schon eine Verordnung, halten Sie sie bereit.
  2. Kostenlose Erstberatung zu Hause: Wir besprechen die verordneten Leistungen und passende Einsatzzeiten, zum Beispiel vor dem Frühstück für die Insulingabe.
  3. Kostenvoranschlag und Pflegeplan: Sie erhalten einen schriftlichen Überblick über Leistungen, Zeiten und Ihre gesetzliche Zuzahlung.
  4. Start: Wir reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein und beginnen mit den Einsätzen.

Bei Folgeverordnungen erinnern wir rechtzeitig daran, sie bei der Arztpraxis anzufragen. Ändert die Ärztin oder der Arzt die Behandlung, passen wir die Einsätze an. Bei Auffälligkeiten, etwa einer schlecht heilenden Wunde, informieren wir Sie und auf Wunsch die Praxis.

In welchen Orten bietet TwinsCare Behandlungspflege an?

TwinsCare bietet Behandlungspflege in Bergedorf, Lohbrügge, Billstedt, Horn und Jenfeld sowie in Oststeinbek, Glinde, Reinbek und Wentorf bei Hamburg an.

Häufige Fragen

Wer bezahlt Behandlungspflege?

Die gesetzliche Krankenkasse nach § 37 SGB V, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Kasse sie genehmigt. Erwachsene leisten die gesetzliche Zuzahlung.

Darf der Pflegedienst Insulin spritzen?

Ja, wenn die Insulingabe ärztlich verordnet ist. Die Injektion übernimmt dann eine Pflegefachkraft des Pflegedienstes.

Wird das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen bezahlt?

Ja, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen kann als Behandlungspflege verordnet werden. Die Voraussetzungen regelt die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie.

Was passiert, wenn die Verordnung abläuft?

Dann ist eine Folgeverordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt nötig. Wir sprechen das rechtzeitig mit Ihnen ab, damit die Versorgung nicht unterbrochen wird.

Kann ich Behandlungspflege auch ohne Pflegegrad bekommen?

Ja. Für Behandlungspflege ist kein Pflegegrad nötig. Es reicht die ärztliche Verordnung auf Muster 12.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege?

10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 € je Verordnung. Unter 18-Jährige sind befreit, eine Befreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze ist möglich.

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Quellen

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