Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?
Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter oder eine Gutachterin kündigt einen Termin an und prüft – beim Erstantrag meist zu Hause –, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist.
Der Gutachter stellt Fragen, lässt sich Abläufe zeigen und schaut sich die Wohnsituation an. Anschließend schreibt er ein Gutachten mit einer Empfehlung für den Pflegegrad und schickt es an die Pflegekasse. Die Kasse entscheidet dann über den Bescheid.
| Form | Wann? |
|---|---|
| Hausbesuch | wenn noch keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, oder bei Hinweisen auf unzureichende Versorgung |
| Telefon- oder Videointerview | bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab 14 Jahren |
| Nach Aktenlage | wenn ein Besuch nicht zumutbar ist oder alle Informationen bereits vorliegen |
Welche Module prüft der Medizinische Dienst?
Der MD prüft sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Jedes Modul fließt mit einer festen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein (§ 15 SGB XI).
| Modul | Was wird geprüft? (Beispiele) | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen, Gespräche führen | zusammen mit Modul 3: 15 % (höherer Wert zählt) |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe, Antriebslosigkeit | zusammen mit Modul 2: 15 % (höherer Wert zählt) |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | Medikamente, Blutzucker, Verbände, Arztbesuche | 20 % |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen | 15 % |
Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur das Modul mit den höheren gewichteten Punkten. Das ist wichtig bei Demenz: Wer kognitiv stark eingeschränkt ist, profitiert, auch wenn das Verhalten unauffällig ist – und umgekehrt.
Unterschätzt wird oft Modul 5. Hier zählt, wie oft Hilfe bei Medikamenten, Blutzuckermessung, Verbandswechsel oder Arztbesuchen nötig ist. Auch regelmäßige Begleitung zu Therapien gehört dazu. Notieren Sie deshalb, wie viele Arzttermine im Monat anfallen und wer die Medikamente stellt.
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 von 100 möglichen Punkten.
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Weil die Selbstversorgung 40 % ausmacht, entscheidet sie oft über den Pflegegrad. Schildern Sie deshalb genau, wobei Hilfe nötig ist: beim Waschen des Rückens, beim Anziehen der Strümpfe, beim Schneiden des Essens. Eine erste Orientierung gibt unser Pflegegrad-Rechner.
Wie führe ich ein Pflegetagebuch für den MD?
In einem Pflegetagebuch notieren Sie ein bis zwei Wochen lang jeden Tag, wobei die pflegebedürftige Person Hilfe braucht, wie oft und wie lange. So haben Sie beim Termin konkrete Beispiele statt Schätzungen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und die Schwierigkeiten im Alltag. Viele Pflegekassen bieten Vorlagen zum Herunterladen an. Ein einfaches Heft reicht aber auch.
Schreiben Sie konkret statt allgemein. „Mutter braucht Hilfe beim Anziehen“ sagt wenig. Besser ist: „Mutter kann Bluse und Hose nicht allein anziehen, Knöpfe schafft sie nicht, Strümpfe ziehe ich ihr jeden Morgen an.“ So kann der Gutachter die Angaben direkt den Modulen zuordnen.
- Datum und Uhrzeit jeder Hilfe
- Was genau getan wurde, zum Beispiel „beim Duschen den Rücken gewaschen und beim Abtrocknen geholfen“
- Ob die Person es teilweise selbst konnte oder vollständig Hilfe brauchte
- Nächtliche Hilfe, Unruhe oder Toilettengänge
- Medikamente, Blutzuckermessungen, Arztbesuche
- Besondere Vorfälle wie Stürze, Verwirrtheit oder Weglaufen
Welche Unterlagen sollte ich für die Begutachtung bereitlegen?
Legen Sie aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte, den Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel bereit. Ist schon ein Pflegedienst im Einsatz, gehört auch die Pflegedokumentation dazu.
- Aktuelle Berichte von Haus- und Fachärzten
- Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha
- Aktueller Medikamentenplan
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Liste der Hilfsmittel: Brille, Hörgerät, Rollator, Toilettenstuhl
- Pflegedokumentation des ambulanten Pflegedienstes
- Pflegetagebuch oder eigene Notizen
- Selbsteinschätzungsbogen des MD, falls zugeschickt
- Vollmacht oder Betreuerausweis
Machen Sie Kopien, damit Sie die Originale behalten. Legen Sie alles am Vortag in eine Mappe.
Warum sollten Angehörige bei der Begutachtung dabei sein?
Angehörige oder die Pflegeperson können den tatsächlichen Hilfebedarf ergänzen, den Betroffene aus Scham oft beschönigen. Sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die Verbraucherzentrale raten deshalb dazu, dass eine Pflegeperson anwesend ist.
Viele ältere Menschen wollen vor dem Gutachter einen guten Eindruck machen. Sie sagen „Das schaffe ich noch allein“, obwohl es im Alltag nicht klappt. Wer die Pflege kennt, kann freundlich ergänzen. Besprechen Sie das am besten vorher mit Ihrem Angehörigen, damit sich niemand bloßgestellt fühlt.
Vereinbaren Sie vorher, wer was erzählt. Manche Angehörige notieren Ergänzungen und sprechen sie am Ende des Termins an, ohne den Betroffenen zu unterbrechen. Sie können den Gutachter auch bitten, kurz unter vier Augen zu sprechen.
Ist ein Pflegedienst bereits im Einsatz, kann auch eine Pflegefachkraft beim Termin dabei sein. Sie kennt die Abläufe und kann fachlich beschreiben, wobei Unterstützung nötig ist.
Welche Fehler sollte man bei der MD-Begutachtung vermeiden?
Der häufigste Fehler ist, den Zustand zu positiv darzustellen. Ebenso schädlich ist Übertreiben: Gutachter sind erfahren und merken das.
- Beschönigen: Zeigen Sie den Alltag, wie er an einem normalen oder schlechten Tag ist.
- Übertreiben: Bleiben Sie glaubwürdig und beschreiben Sie den tatsächlichen Zustand.
- Unvorbereitet sein: Ohne Notizen fallen wichtige Punkte im Gespräch oft nicht ein.
- Allein bleiben: Ohne Angehörige fehlt oft die zweite Perspektive.
- Nächte vergessen: Nächtliche Unruhe und Hilfe beim Toilettengang gehören dazu.
- Psychische Belastungen verschweigen: Ängste, Rückzug oder Verwirrtheit zählen in den Modulen 2 und 3.
Was passiert nach der MD-Begutachtung?
Der MD schickt sein Gutachten an die Pflegekasse, die in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag einen schriftlichen Bescheid erlässt. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Prüfen Sie den Bescheid und fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beiliegt. Vergleichen Sie die Einschätzungen in den Modulen mit Ihrem Pflegetagebuch. Weichen sie deutlich ab, lohnt sich ein Widerspruch. Wie das geht, steht im Beitrag Pflegegrad beantragen in Hamburg.
Mit dem Bescheid stehen Ihnen die Leistungen Ihres Pflegegrads zu. Einen Überblick gibt Pflegegrad 1 bis 5: alle Leistungen.
Was sollte man am Tag der Begutachtung beachten?
Bestätigen Sie den Termin, sorgen Sie für Ruhe und halten Sie die Unterlagenmappe bereit. Lassen Sie den Alltag so, wie er ist – auch Hilfsmittel wie Rollator oder Toilettenstuhl sollten an ihrem gewohnten Platz stehen.
- Termin rechtzeitig bestätigen und eine Angehörige oder Pflegeperson einplanen
- Unterlagenmappe und Pflegetagebuch griffbereit legen
- Brille und Hörgerät der pflegebedürftigen Person bereithalten
- Hilfsmittel an ihrem üblichen Platz lassen
- Fernseher und Radio ausschalten, damit das Gespräch ruhig verläuft
- Eigene Fragen notieren und am Ende stellen
- Nach dem Termin festhalten, was besprochen wurde
Fühlt sich die pflegebedürftige Person am Tag des Termins ungewöhnlich gut, sagen Sie das offen. Beschreiben Sie dann, wie ein typischer oder schlechter Tag aussieht. Ist der Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, melden Sie sich frühzeitig beim Medizinischen Dienst.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine MD-Begutachtung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Planen Sie ausreichend Zeit ein und sorgen Sie dafür, dass die Angehörige oder Pflegeperson den ganzen Termin über dabei sein kann.
Was fragt der Gutachter vom Medizinischen Dienst?
Er fragt nach der Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsgestaltung.
Welches Modul zählt bei der Pflegebegutachtung am meisten?
Die Selbstversorgung mit 40 %. Dazu gehören Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und der Toilettengang.
Kann die Begutachtung auch telefonisch stattfinden?
Ja, bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab 14 Jahren ist ein Telefon- oder Videointerview möglich. Beim Erstantrag findet in der Regel ein Hausbesuch statt.
Bekomme ich das MD-Gutachten?
Der MD schickt das Gutachten an die Pflegekasse. Liegt es Ihnen nicht vor, fordern Sie es bei der Pflegekasse an – besonders, wenn Sie Widerspruch einlegen möchten.
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