Leistungen der Pflegekasse 2026 im Überblick

Alle Beträge der Pflegeversicherung auf einer Seite – nach Pflegegrad, als Jahresbudget und als Zuschuss.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?

Die monatlichen Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben bis Ende 2027 unverändert.

Stand 2026
Leistung (pro Monat)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflege (§ 41)–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €

Welche Leistungen gibt es pro Jahr oder je Maßnahme?

Einige Leistungen sind als Jahresbudget oder als Zuschuss je Maßnahme angelegt.

LeistungBetragAb Pflegegrad
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag, § 42a)bis 3.539 € pro Jahr2
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4)bis 4.180 € je Maßnahme1
Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug (§ 37 Abs. 3)Kosten trägt die Pflegekasse1 (freiwillig), ab 2 Pflicht

Welche Leistungen lassen sich kombinieren?

Die meisten Leistungen lassen sich miteinander kombinieren – nur Pflegegeld und Pflegesachleistung werden anteilig verrechnet.

  • Pflegesachleistung und Pflegegeld: anteilig als Kombinationsleistung.
  • Entlastungsbetrag: immer zusätzlich, auch neben Pflegegeld oder Sachleistung.
  • Tages- und Nachtpflege: zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, ohne Anrechnung.
  • Verhinderungspflege: zusätzlich – während tageweiser Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.
  • Bis zu 40 % der Pflegesachleistung können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet werden.
Quellen

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